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AGB

1. Geltungsbereich Nertragsschluss

Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausge­ führt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

 

II.  Preise

  1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine an­ derweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragneh­ mersenthaltenkeineMehrwertsteuer.DiePreisedesAuftragnehmersgeltenabWerl<. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nichtein.

  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurchverursachtenMaschinenstillstandswerdendemAuftraggeber berechnet.Als nachträglicheÄnderungengeltenauchWiederholungenvonProbeandrucken,dievom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangtwerden.

  3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angeliefer­ ter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).

 

III.  Zahlung

  1. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

  2. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht aus­ geschlossen.

Zahlt der Auftraggeber binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gern. Ziff. II (,,Preise") nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.

 

IV. Lieferung

  1. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben wordenist.

  2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.WirdderVertragschriftlichabgeschlossen,bedarfauchdieBestätigungüber den Liefertermin derSchriftform.

§ 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.

  1. Dern Auftragnehmer steht an den vorn Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäߧ 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindungzu.

 

V.  Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsda­ tum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.ZurWeiterveräußerungistderAuftraggeber nurimordnungsgemäßenGe­ schäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiter­ veräußerung hierdurch an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Ab­ tretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflich­ tet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehrals20%, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl des Auftragnehmers verpflichtet.

 

  1. Bei Be- oder Verarbeitung vom Auftragnehmer gelieferter und in dessen Eigentum stehender Waren ist der Auftragnehmer als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Mit­ eigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt alsVorbehaltseigentum.

 

VI. Beanstandungen/Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur über­ sandtenVor-undZwischenerzeugnisseinjedemFallunverzüglichzuprüfen.DieGe­ fahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeberüber,soweitessichnichtumFehlerhandelt,dieerstindemsichandie Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang ent­ standen sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Frei­ gabeerklärungen desAuftraggebers.

  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Wareschriftlichanzuzeigen, versteckteMängelinnerhalbeinerFristvoneinerWoche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.

  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auf­ traggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)verlangen.

  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesseist.

  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Ab­ weichungenvomOriginalnichtbeanstandetwerden.DasgleichegiltfürdenVergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstaug­ lichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen,ausgeschlossen.

  6. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durcheinenvonihmeingeschaltetenDrittenunterliegenkeinerPrüfungspflichtseitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computervireneinzusetzen.DieDatensicherungobliegtalleindemAuftraggeber.Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopieanzufertigen.

  7. % der bestellten Auflage können nicht bean­

standet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papier­ sonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

 

VII.Haftung

  1. Dieser Haftungsausschluss giltnicht

    • bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtemSchaden,

    • bei leichtfahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche VertreteroderErfüllungsgehilfendesAuftragnehmers;insoweithafteternuraufdennach

    • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Be­ schaffenheit derWare,

    • bei Ansprüchen aus demProdukthaftungsgesetz.

 

VIII. Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. 2. genannten Schadensersatzansprüche in einem Jahr beginnend mit der (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit der Auf­ tragnehmer arglistig gehandelt hat.

 

IX. Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

X.  Archivierung

Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

 

XI. Periodische Arbeiten

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

XII. Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht

Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

 

XIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

  1. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirk- samkeitder übrigen Bestimmungennichtberührt.Stand 8/2002

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